Zum Wappen der Gemeinde Froschhausen

Wappen

Das Wappen der Gemeinde Froschhausen zeigt in einem roten Schild einen goldenenFrosch, beseitet von je einem silbern beblätterten Schilfstengel mit schwarzen Kolben.

Die Gemeindeflagge zeigt auf breiter goldener Mittelbahn des rot-bordierten Flaggentuches das Gemeindewappen.

Beim Wappen, das der Gemeinde Froschhausen am 15.11.1995 vom Hessischen Ministerium des Innern genehmigt wurde, handelt es sich um ein sogenanntes redendes Wappen, das heißt, ein Wappen, das auf den Inhaber entweder anspielt oder dessen Namen direkt oder rebusförmig (d. h. In Bildersprache) darstellt.

Der Frosch, eingerahmt von den Schilfstängeln, weist auf den Namen der Gemeinde „Froschhausen“ hin.

Dabei ist von Bedeutung, dass der Name „Froschhausen“ überhaupt nicht auf den „Frosch“ zurückgeht, sondern sich im Laufe der Jahrhunderte aus früheren Formen, die keine Hinweise auf einen „Frosch“ geben, entwickelt hat. So taucht die Gemeinde als „Froyhusen“ in einer Urkunde im Jahre 1336 auf; die Herkunft des Begriffs ist allerdings unbekannt. Schon 1540 wurde daraus „Froischausen“, und bald danach bürgerte sich die jetzige Schreibweise ein.

Interessant ist im Hinblick auf die Farbgebung des Wappens auch, dass der Frosch in Gold dargestellt ist. Dies widerspricht der landläufigen Vorstellung, dass ein Frosch „grün“ ist – wie der heimische „Europäische Laubfrosch“. Warum die Gemeinde Froschhauasen einen goldenen Frosch in ihrem Wappen platzierte, lässt sich nicht mehr aufklären. Eine denkbare Erklärung könnte sein, dass in heimischen Gefilden vor allem auch der gemeine Grasfrosch beheimatet ist, der eine gelb-braune Färbung besitzt – dessen Farbgebung könnte dann in der „edleren“ Farbe Gold dargestellt worden sein.

Beachtenswert ist weiterhin, dass die Farben des Wappens die Nationalfarben Deutschlands (schwarz – rot – gold) plus Silber zeigen. Dies dürfte aber für die damalige Entscheidung zugunsten des Wappens keine Bedeutung gehabt haben. Man findet in vielen Gemeindewappen zwar Hinweise auf frühere oder aktuelle Landeszugehörigkeiten (so z. B. der hessische Löwe, der badische Schrägbalken, die bayerischen Rauten, die württembergischen Hirschstangen oder – in unserer Region – das Mainzer Rad), selten aber Hinweise auf Reich oder Bund. Dies entspricht auch eher dem juristischen Kontext, denn die Gemeinden waren seit den Freiherr-vom-Steinschen- Reformen immer Gemeinden des jeweiligen Landes, nicht aber des Reichs/des Bunds (Die Darstellung des Reichsadlers im Wappen von Seligenstadt weist auf die frühere Reichsunmittelbarkeit der Stadt hin).

Ein interessantes Detail der Flagge (genehmigt durch das Hessische Ministerium des Innern am 06.09.1956) ist, dass diese k eine rot-weiß-rote Bahn zeigt, wie bei vielen hessischen Gemeinden, sondern eine rot-gold-rote Bahn. Diese entspricht der Farbgebung des Wappens und dürfte auch damit begründet sein.

(Volker Horn)